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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen für zeitlich befristete Lizenzverträge für Softwaremiete

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines


(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der corpus.e AG (im Nachfolgenden "corpus.e“ genannt). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

Für die Software-Miete gelten zusätzliche Allgemeine Bedingungen und Konditionen für zeitlich befristete Lizenzverträge für Softwaremiete .

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck ab-schliesst, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Ab-schluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2   Angebot und Vertragsabschluss


(1) Unsere Angebotspalette ist unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbe-halten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich. corpus.e legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsanzeige sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Alle Angaben sind jedoch ohne Gewähr und können sich ohne vorherige Ankündigung jederzeit ändern.


Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von corpus.e verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaig folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir die bestellte Ware aus-liefern und dem Kunden den Versand bestätigen.


(2) An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildun-gen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns un-verzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist.


Der Besteller ist verpflichtet, die darin enthaltenen Informationen und Daten geheim zu halten. Dies gilt ins-besondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berech-tigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist. Die Verpflich-tung zur Geheimhaltung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.


(3) Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir als solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Besteller davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.


(4) Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.


(5) Wird im Auftrag des Bestellers ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitauf-wand vom Besteller zu erstatten.


§ 3   Preise, Verpackung und Versand, Rücksendekosten, Teillieferungen


(1) Unsere Preise sind grundsätzlich die im Angebot oder im Warenkorb unserer Webseiten zur Zeit der Be-stellung genannten Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwi-schenspeichern (Browser -Cache, Proxies) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht und ggf. Nachnahmegebühren. Alle Preisangaben auf unseren Webseiten sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern der Kunde seinen Kundentyp nicht auf Firma, Händler oder öffentliche Einrichtung umstellt und kein Land außerhalb der Europäischen Union als Lieferland auswählt oder sich die Webseite nicht ausschließlich an Unternehmer richtet.


(2) Verpackungen werden Eigentum des Kunden.


(3) Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungs-art, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden vor einer Online-Bestellung im Warenkorb berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt nach Wunsch des Kunden oder im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen. Eine Übersicht über die verschiedenen Versand- und Zahlungsmöglichkeiten so wie die entsprechenden Preise sind auf unseren Webseiten veröffentlicht.


(4) Soweit der Kunde Verbraucher ist und von seinem Widerrufsrecht wirksam Gebrauch macht, trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bzw. Abholung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt. Die Hinsende-kosten werden in Höhe der günstigsten Standardlieferung erstattet.


(5) Bei Teillieferungen, die durch uns ohne Rücksprache mit dem Kunden veranlasst werden, erfolgen Nach-lieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätz-lich die vereinbarten Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.


§ 4   Lieferzeiten


Die voraussichtlichen Lieferzeiten sind produktabhängig und unverbindlich.


§ 5   Gefahrenübergang und Gewährleistung


(1) Holt der Kunde die Ware ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet corpus.e die Ware an den Kunden, geht die Ge-fahr gegenüber Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über.


(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Best-immungen.


(3) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware ein Jahr, sofern der Kunde Verbraucher ist.


(4) Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr und corpus.e hat die Wahl zur Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der corpus.e müssen unverzüglich, spätestens inner-halb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.


(5) corpus.e übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.


§ 6   Haftungsbeschränkungen


(1) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beru-hen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(2) Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen corpus.e als auch deren Er-füllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt corpus.e bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste.


Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbe-stände selbst verantwortlich. corpus.e haftet nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.


§ 7   Zahlung


(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.


(2) Der Kunde hat die Wahl aus verschiedenen Zahlungsarten, die abhängig von der Bestellsumme, der Liefer-art, dem Versandziel und Einstellungen im Angebot oder Kundenkonto angeboten werden. Die verschiedenen Möglichkeiten stehen im Warenkorb zur Auswahl und sind auch im Info-Bereich unserer Webseiten be-schrieben.


(3) corpus.e behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbie-ter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Bestellung zurücktreten.


(4) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.


(5) Schecks werden nicht akzeptiert.


(6) Bei Zahlungsverzug ist corpus.e berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.


(7) Die Aufrechnung ist außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Ver-tragsverhältnissen ist ausgeschlossen.


§ 8   Eigentumsvorbehalt


Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von corpus.e. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten des Weiteren die folgenden Regelungen: Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von corpus.e stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen.


Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerpro-zessuale Freigabe trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbe-haltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an corpus.e ab.


Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.


§ 9   Widerrufsbelehrung für Verbraucher


Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Drit-ter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufs-recht auszuüben, müssen Sie uns,


corpus.e AG, Staffelstrasse 1, 70190 Stuttgart, hello@corpus-e.com, www.corpus-e.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein-schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unver-züglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Wi-derruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmit-tel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kos-ten der Rücksendung der Waren, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen wer-den bei Ihnen auf unsere Kosten abgeholt.


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


§ 10 Kein Widerrufsrecht


Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung oder aus Gründen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes versiegelten Waren, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Bei der Lieferung von Daten, die nicht auf einem Datenträger befindlich sind (bspw. Downloads), erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher zustimmt, dass der Vertrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeführt wird und er bestätigt, dass er durch Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.


§ 11 Abtretbarkeit von Ansprüchen


Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


§ 12 Datenschutz


(1) Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen.


(2) Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt corpus.e nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter. Des Weiteren sendet corpus.e dem Kunden per E-Mail regel-mäßig sorgfältig ausgesuchte Angebote zu ähnlichen Produkten aus ihrem Sortiment zu. Der Kunde kann der Nutzung seiner E-Mail Adresse für Werbezwecke durch formlose E-Mail widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.


(3) corpus.e gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter, außer der Kunde hat diesem zugestimmt. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erfor-derliche Minimum.


(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.


§ 13 Schlussbestimmungen


(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.


(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.


(3) Informationspflicht nach § 36 VSBG

corpus.e ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren einer Verbrau-cherschlichtungsstelle teilzunehmen.


(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.


(5) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.


corpus.e AG

Staffelstrasse 1

70190 Stuttgart

Germany

hello@corpus-e.com

https://www.corpus-e.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen

für zeitlich befristete Lizenzverträge für Softwaremiete


§ 1 Gegenstand


(1) Alle Angebote und Verträge der corpus.e AG (nachfolgend „corpus.e“ genannt) über zeitlich befristete Lizenzverträge zur Softwaremiete erfolgen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die corpus.e mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen Leistungen in Bezug auf Softwarelösungen abschliesst. Sie gelten auch für alle künftigen Angebote und Verträge an und mit dem Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“), selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


(2) Geschäftsbedingungen des Mieters oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn corpus.e ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn corpus.e auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Mieters oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss


(1) Gegenstand dieses Softwaremietvertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der im Angebot genannten Software gegen Mietzahlung, verbunden mit der Einräumung von Nutzungsrechten an dieser Software in einem Umfang, der die im Angebot genannte Nutzung für eine zeitlich befristete Dauer ermöglicht.


(2) Alle Angebote von corpus.e sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können von corpus.e innerhalb von (14) Tagen nach Zugang angenommen werden.


(3) Die Angebotsunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen an corpus.e zurückzugeben; eventuell gefertigte Kopien sind zu vernichten, wenn sie vom Hauptmieter im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung ist die Speicherung von elektronisch zur Verfügung gestellten Daten zum Zwecke der ordnungsgemäßen Datensicherung.


(4) Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen corpus.e und dem Mieter ist ausschließlich der in Textform geschlossene Softwaremietvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dieser gibt alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von corpus.e vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern werden durch den Vertrag in Textform ersetzt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist.


(5) Ergänzungen und Änderungen des Vertrages, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen der Textform. Im Namen von corpus.e sind nur Geschäftsführer oder Prokuristen zu mündlichen Ergänzungen und Abweichungen von diesem Vertrag und von der Textform als geltender Form berechtigt. Zur Wahrung der Textform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail oder über ein elektronisches Bestellsystem.


§ 3 Lieferung und Installation der Software


(1) corpus.e kann dem Mieter die Software nach Wahl von corpus.e entweder auf einem Datenträger oder durch Bereitstellung zum Download auf ihrer Homepage oder einem anderen zwischen den Parteien zu vereinbarenden Medium oder durch Gewährung des Zugangs und der Nutzung direkt über das Internet ohne vorherige Installation auf einer Hardware zur Verfügung stellen. Der Mieter erhält die für die Nutzung der Software erforderlichen Zugangsdaten (z.B. Lizenzschlüssel oder Log-in-Daten).


(2) corpus.e ist nicht für die Installation der Software auf dem Hardwaresystem des Mieters verantwortlich; dies obliegt allein dem Mieter.


§ 4 Wartung


(1) corpus.e ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software während der Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten („Pflege“). Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach den dem Mieter vorliegenden Produktspezifikationen. Zur Erfüllung der Pflegeverpflichtung wird corpus.e die nach dem Stand der Technik erforderlichen Pflege- und Wartungsmaßnahmen durchführen.


(2) corpus.e ist zu einer Änderung oder Anpassung der Software nur verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Aufrechterhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist corpus.e zu Änderungen, Anpassungen und Weiterentwicklungen der Software nur verpflichtet, wenn die Parteien eine gesonderte Vereinbarung treffen. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist corpus.e insbesondere nicht verpflichtet, die Software weiterzuentwickeln. corpus.e ist jedoch berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und/oder weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf eine geänderte Rechtslage und/oder aktuelle technische Entwicklungen und/oder zum Zwecke der Verbesserung der IT-Sicherheit.


§ 5 Einräumung von Rechten


(1) corpus.e räumt dem Mieter gegen die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen gemäß § 6 dieser AGB das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte Recht ein, die Software in dem in diesen AGB und den sonstigen vertraglichen Regelungen, insbesondere in den Spezifikationen, vorgesehenen Umfang zu nutzen. Das Recht wird dem Mieter unter der Bedingung eingeräumt, dass der Mieter mit corpus.e eine Vereinbarung über die Datenerhebung in gemeinsamer Verantwortung abschließt.


Die vertragsgemäße Nutzung der Software umfasst je nach Softwarelösung die Nutzung durch Herunterladen und Installieren, Laden in den Arbeitsspeicher und Anschließen zur Nutzung über das Internet bzw. bei rein internetbasierten Softwarelösungen die unmittelbare Nutzung im Internet sowie allgemein das Anzeigen und Ablaufenlassen der bereitgestellten Software. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, umfasst die Lizenz die Nutzung der Software mit nur einem Gerät; für ein zusätzliches Gerät ist eine weitere Lizenz erforderlich.


(2) Der Mieter ist zur Vervielfältigung der gelieferten Software nur insoweit berechtigt, als die Vervielfältigung für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich ist. Als eine für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Darüber hinaus ist der Mieter berechtigt, Vervielfältigungen ausschließlich zu Sicherungszwecken herzustellen („Sicherungskopie“). Der Mieter ist verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen und einen Urheberrechtsvermerk von corpus.e anzubringen.


(3) Wird die Software dem Mieter per Download zur Verfügung gestellt, ist die Anfertigung einer Sicherungskopie unzulässig, wenn die Möglichkeit besteht, die Software erneut vom Server von corpus.e herunterzuladen.


(4) Im Übrigen ist der Hauptmieter nicht zur Vervielfältigung berechtigt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


(5) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Software zu ändern oder zu bearbeiten.


§ 5b Einräumung von Rechten für Distributoren


(1) Dieser Abschnitt ersetzt den bisherigen Abschnitt 5 und gilt nur für Mietverträge mit Mietern, die einen Vertriebsvertrag mit corpus.e abgeschlossen haben und einen Mietvertrag zum Zwecke des Vertriebs und der Untervermietung dieses Mietvertrags abschließen.


(2) Im Gegenzug für die vertraglich vereinbarten Leasingzahlungen gemäß § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt corpus.e dem Leasingnehmer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unterlizenzierbare Recht, die Software im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sonstigen Vertragsbestimmungen, insbesondere der Spezifikationen, für die Dauer des Vertrags zu nutzen. Im Hinblick auf die Unterlizenzierung wird dem Leasingnehmer das Recht eingeräumt, die Software zur Nutzung durch Kunden unterzulizenzieren. Dieses Recht zur Unterlizenzierung unterliegt der Bedingung, dass der Leasingnehmer den Abschluss einer Vereinbarung über die Datenerhebung unter gemeinsamer Verantwortung mit dem Kunden des Leasingnehmers gemäß Anhang 1 veranlasst, indem er das Angebot von corpus.e zum Abschluss der Vereinbarung ohne eigene Vertretungsbefugnis an den Kunden weiterleitet und vorbehaltlich der Annahme dieses Vertrags durch den Kunden des Hauptleasingnehmers und vorbehaltlich des Abschlusses einer Vereinbarung über die Datenverarbeitung (Anhang 1).


Die vertragsgemäße Nutzung der Software umfasst je nach Softwarelösung die Nutzung durch Herunterladen und Installieren, Laden in den Arbeitsspeicher und Anschließen zur Nutzung über das Internet bzw. bei rein internetbasierten Softwarelösungen die unmittelbare Nutzung im Internet sowie allgemein das Anzeigen und Ablaufenlassen der bereitgestellten Software. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, umfasst die Lizenz die Nutzung der Software mit nur einem Gerät; für ein zusätzliches Gerät ist eine weitere Lizenz erforderlich.


(3) Der Leasingnehmer ist nur insoweit zur Vervielfältigung der gelieferten Software berechtigt, als diese Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung gilt insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus ist der Leasingnehmer berechtigt, Vervielfältigungen ausschließlich zu Sicherungszwecken („Sicherungskopie“) anzufertigen. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen und einen Urheberrechtsvermerk von corpus.e anzubringen.


(4) Wird die Software dem Leasingnehmer zum Download zur Verfügung gestellt, ist die Erstellung einer Sicherungskopie nicht zulässig, wenn die Software erneut vom Server von corpus.e heruntergeladen werden kann.


(5) Abgesehen davon ist der Leasingnehmer nicht zur Vervielfältigung berechtigt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


(6) Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu bearbeiten, es sei denn, die Veränderung oder Bearbeitung ist erforderlich, um einen Mangel zu beheben, der die vertragsgemäße Nutzung der Software beeinträchtigt und für den corpus.e verantwortlich ist..


(7) Der Leasingnehmer ist gegenüber corpus.e verpflichtet, seine eigenen berechtigten Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber seinen Kunden auf der Grundlage der ihm von corpus.e zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Schulungsunterlagen, Dokumentation, Produktbeschreibungen, sonstige Begleitmaterialien) und auf der Grundlage seines Fachwissens und seiner Fachkenntnisse zu erfüllen, bevor er eigene Gewährleistungsansprüche gegenüber corpus.e geltend macht, soweit dies für den Leasingnehmer möglich ist; Rückgriffsansprüche des Hauptmieters gegen corpus.e bleiben davon unberührt („Service Level 1“). Ist der Hauptmieter aus beruflichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage, einen Mangel gegenüber seinem Kunden selbst zu beheben, kann der Mieter seine Gewährleistungsrechte gegenüber corpus.e gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend machen; das grundsätzliche Recht des Hauptmieters zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bleibt davon unberührt („Service Level 2“).


(8) Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Mieter gemäß § 11 dieses Mietvertrags nicht nur verpflichtet, seine Lizenz im Sinne von § 5 Abs. 2 zurückzugeben, sondern auch alle Lizenzzahlungsansprüche gegen Unterlizenznehmer gemäß den Bestimmungen über ungerechtfertigte Bereicherung vollständig an corpus.e abzutreten, wenn die Beendigung des Untermietvertrags nicht mit der Beendigung dieses Mietvertrags übereinstimmt.


§ 6 Mietvertrag


(1) Der Leasingnehmer ist verpflichtet, für die Überlassung der Software die vereinbarten Leasingraten gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu zahlen. Wird die Software für einen kürzeren Zeitraum als eine volle Zahlungsfrist überlassen, so ist die Miete zeitanteilig zu kürzen.


(2) corpus.e behält sich das Recht vor, die Preise der Produkte einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Eine solche Preisanpassung darf 15 % des Preises der vorangegangenen Laufzeit nicht überschreiten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. corpus.e wird den Leasingnehmer spätestens dreißig (30) Tage vor der Preisanpassung schriftlich über jede Preisanpassung informieren.

Wenn der Leasingnehmer die angepassten Preise nicht akzeptiert, hat er das Recht, diesen Vertrag durch schriftliche Kündigung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung zu kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der dann aktuellen Vertragslaufzeit oder zum Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Preisanpassung wirksam, je nachdem, was zuerst eintritt.


(3) Die vom Leasingnehmer geschuldeten Leasingraten sind im Voraus zahlbar und am 3. Werktag jeder Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.


§ 7 Sorgfaltspflicht


(1) Der Mieter ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die gelieferte Software, die Sicherungskopie, die Dokumentation und sonstiges Begleitmaterial erhalten.


(2) Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, den Originaldatenträger, soweit vorhanden, alle vorhandenen Kopien der Software einschließlich der Sicherungskopie und alle zugehörigen Dokumentationen an einem vor dem Zugriff Dritter geschützten Ort aufzubewahren. Die Kosten der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Mieters.


§ 8 Gewährleistung


(1) Stellt der Mieter Mängel an der Software oder der Dokumentation fest, so hat er corpus.e diese unverzüglich in Textform unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Die Mängelrüge muss insbesondere eine Beschreibung der genauen Ausprägung des Mangels, der Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, der Auswirkungen des Mangels und der bisher unternommenen Schritte zur Beseitigung enthalten.


(2) Der Mieter hat corpus.e zum Zwecke der Mangelbeseitigung den erforderlichen Zugang zu Software und Dokumentation zu gewähren.


(3) corpus.e gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit von 99,5 % am Übergabepunkt für die internetbasierte Softwarelösung. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird. Die Verfügbarkeit ist definiert als die Fähigkeit des Mieters, die vertraglich vereinbarten Funktionen der Software zu nutzen. Unwesentliche Einschränkungen bei der Nutzung der Software (z. B. eine geringfügig langsamere oder kaum wahrnehmbare Einschränkung der Ausführung der Software) bleiben unberücksichtigt. Die Verfügbarkeit wird nach der Formel berechnet:


Gesamtverfügbarkeit = (Verfügbarkeit - Ausfallzeit) / Gesamtzeit


Die Gesamtzeit umfasst alle Tage des laufenden Kalenderjahres multipliziert mit 24 Stunden.

Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten, die nicht auf corpus.e zurückzuführen sind, als Verfügbarkeitszeiten betrachtet. Diese nicht zurechenbaren Ausfallzeiten sind


  • Ausfallzeiten aufgrund von angekündigten oder aus Sicherheitsgründen unaufschiebbaren oder unvorhersehbaren Wartungsarbeiten;
  • Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt (z.B. unvorhersehbare Hardware- oder Internetausfälle, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks) oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die nicht durch eine Verletzung der Pflichten von corpus.e verursacht wurden; 
  • Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit corpus.e die vereinbarten oder mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen hiergegen getroffen hat, z.B. auf der Grundlage des Grundschutzes nach dem IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik;
  • Ausfallzeiten, die durch den Hauptmieter und/oder die Kunden verursacht werden (Nichtverfügbarkeit oder Defekte der benötigten Geräte wie Hardware oder Internetzugang) und/oder durch sonstige Störungen, die durch den Hauptmieter oder seine Kunden verursacht werden (z.B. fehlende Mitwirkung, verspätete oder unzureichende Störungsmeldung etc;)
  • Ausfallzeiten aufgrund von Softwarefehlern in Anwendungen oder Daten des Hauptmieters oder des Kunden (z.B. Browser oder andere nicht von corpus.e zur Verfügung gestellte Software) oder aufgrund von Fehlern im System und systemnaher Software, die durch Kundenanwendungen oder -daten verursacht werden;
  • Ausfallzeiten aufgrund von eigenmächtigen Änderungen oder Modifikationen der Software, die vom Hauptmieter und/oder seinen Kunden eigenständig vorgenommen werden;
  • Ausfallzeiten, die durch Dritte (Personen, die corpus.e nicht zuzurechnen sind) verursacht werden.


(4) corpus.e wird den Hauptmieter rechtzeitig über geplante Wartungs- und Reparaturarbeiten informieren. Die Wartungsarbeiten werden in der Regel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Hauptmieters durchgeführt, es sei denn, die Wartungsarbeiten sind unaufschiebbar oder aus zwingenden Gründen erforderlich.


(5) Der Pächter ist nicht berechtigt, eine Minderung der Pachtzahlungen zu verlangen, indem er den Minderungsbetrag selbständig von der laufenden Pacht abzieht. Dies berührt nicht das Recht des Pächters nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Pacht zurückzufordern.


(6) corpus.e wird während der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr zwischen 09:00 und 17:00 Uhr MEZ; im Folgenden „Servicezeiten“) Mängel erfassen und bearbeiten. 


§ 9 Haftung


(1) Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. 


(2) corpus.e haftet auf Schadensersatz nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, in Fällen der fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Mängeln, die corpus.e arglistig verschwiegen hat, im Umfang einer übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos, in Fällen des Verzuges, wenn ein fester Liefertermin vereinbart ist, in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Hauptmieter regelmäßig vertrauen darf) haftet corpus.e im Falle der Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen und angemessenen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gleiche Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für den Erstattungsanspruch nach § 284 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsregelungen in Abs. 1 gelten entsprechend für das Verhalten und die Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von corpus.e.


§ 10 Laufzeit und Kündigung


(1) Dieser Softwaremietvertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und hat eine Laufzeit bei Monatsmieten von 6 Monaten, bei Jahresmieten von 1 Jahr. Danach verlängert sich die Laufzeit um die vereinbarte Anschlusslaufzeit von 6 Monaten bei Monatsmieten und 1 Jahr bei Jahresmieten, sofern diese nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird.


(2) Die ersten 3 Monate gelten dabei als Testzeitraum (Try-before-you-buy). In diesem Zeitraum werden keine Leasingzahlungen fällig und der Mieter kann diesen Vertrag innerhalb dieser 3 Monate jederzeit kündigen.


(3) Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 314, 543 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig eine wesentliche Pflicht des Softwaremietvertrages, die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruht, verletzt, so dass corpus.e ein Festhalten am Softwaremietvertrag nicht mehr zugemutet werden kann.


§ 11 Rückgabe der Lizenz nach Beendigung des Vertrages


Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur Rückgabe der Lizenz im Sinne des § 5 Abs. 1 verpflichtet.


§ 12 Datenschutz


(1) Die Parteien verpflichten sich, alle geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.


(2) Die Parteien werden eine Vereinbarung über die Datenerhebung in gemeinsamer Verantwortung gemäß Anlage 1 abschließen und der Mieter wird die erforderlichen Garantien gemäß Art. 44 DSGVO zur Verfügung stellen, wenn dies erforderlich wird.


§ 13 Marketing 


Der Mieter stimmt zu, dass corpus.e den Mieter als Referenzkunde in seine öffentliche Referenzliste aufnehmen und den Namen, das Logo und eine allgemeine Beschreibung der durchgeführten Dienstleistungen in Marketing- und Werbematerialien verwenden darf. Diese Zustimmung kann der Mieter jederzeit schriftlich widerrufen.


§ 14 Schlussbestimmungen


(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine nachträglich in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Softwaremietvertrag herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen wirksamen Regelungen, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Lücke gekannt hätten.


(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Softwaremietvertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz von corpus.e. corpus.e ist jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.


(3) Die Parteien vereinbaren, dass dieser Software-Mietvertrag ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).

Version 6 (gültig ab 1. Januar 2026)

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